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Dokument-ID: 255522
3.1 Typische Merkmale eines freien Dienstverhältnisses
Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich von einem echten Dienstverhältnis durch die persönliche Unabhängigkeit des Dienstnehmers vom Auftraggeber. Der Hauptunterschied zum echten Dienstvertrag ist das Fehlen der „persönlichen Abhängigkeit“. Der freie Dienstnehmer ist weitgehend selbstständig und hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsfolge nicht weisungsgebunden.