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Neu Dokument-ID: 987479

Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.20 Vereinbarung einer Befristung

Definition

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass es automatisch durch Zeitablauf endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Anders als bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist zu seiner Beendigung keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung notwendig (OGH 27.04.2016, 8 ObA 30/16v).

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