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Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Vereinbarung von Teilzeitarbeit

Ausmaß der Arbeitszeit

Wie bereits erläutert, herrscht auch im Arbeitsrecht die so genannte Privatautonomie. Das Ausmaß und die konkrete Lage der Arbeitszeit sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer „frei“ – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – zu vereinbaren.

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