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Dokument-ID: 999738
2.3 Vereinbarung von Teilzeitarbeit
Ausmaß der Arbeitszeit
Wie bereits erläutert, herrscht auch im Arbeitsrecht die so genannte Privatautonomie. Das Ausmaß und die konkrete Lage der Arbeitszeit sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer „frei“ – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – zu vereinbaren.