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Dokument-ID: 427680
4.5 Wie ist die Beschlussfassung geregelt?
Zur Vornahme von Handlungen, die der außergewöhnlichen Geschäftsführung zuzuordnen sind, müssen neben den Komplementären grundsätzlich auch die Kommanditisten zustimmen. Erforderlich ist ein einstimmiger Beschluss.