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Dokument-ID: 933097
1.2.5 Dienstvertrag – Textbaustein Inanspruchnahme von Zeitausgleich für Mehr- und Überstunden
Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
Hinsichtlich Mehr- und Überstunden kommen die Vertragsparteien überein, dass eine Abgeltung durch Zeitausgleich erfolgt, wobei Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge berücksichtigt werden.