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Dokument-ID: 999761
1.2.10 Dienstvertrag – Textbaustein Kostenerstattung bei Nutzung eines Pkw bei Dienstreise
Der Arbeitnehmer hat für eine Dienstreise das billigste öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden. Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels untunlich (zB aufgrund der Uhrzeit oder Lage oder der Dauer der Fahrt), so hat der Arbeitnehmer für die Dienstreise ein Dienstfahrzeug zu nutzen.