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Dokument-ID: 999771
1.2.2 Dienstvertrag – Textbaustein Probearbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis auf Probe (kurz: Probezeit)
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ.
Es wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung eines Termins oder einer Frist beendet werden. Der Probemonat endet am TT.MM.JJJJ.