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Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 All-in-Vereinbarung/Überstundenpauschale

Definition

Unter All-In-Verträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, die für sämtliche Arbeitsleistungen ein Gesamtentgelt vorsehen. Mit einem All-in-Gehalt • [Fußnote: ZAS 2015/19 105-113 (Gleißner, Burger, Schrank, Risak, Kohlbacher). werden nicht nur die gesetzlich bzw kollektivvertraglich normierten Arbeitsstunden, sondern auch sämtliche Mehrarbeit, Überstunden, evtl auch Reisezeiten, Bereitschaftszeiten, Rufbereitschaften und mitunter sogar Aufwandsentschädigungen usw abgegolten.

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