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6.1.3 Ärztliche Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Patientenverfügung?
Es ist umstritten, inwieweit die Aufklärungspflicht des Arztes als eine Wirksamkeitsvoraussetzung für Patientenverfügungen zu sehen ist. Nach einer Ansicht kann eine Patientenverfügung nur dann verbindlich sein, sofern ihrer Abfassung eine ärztliche Aufklärung vorangegangen ist. Dabei stützen sich die Vertreter dieser Ansicht auf das Argument, dass auch vor jedem ärztlichen Heileingriff eine eingehende Aufklärung des Patienten hinsichtlich Diagnose, therapeutischen Aussichten, Optionen und deren Risiken stattfinden muss. Eine wirksame Einwilligung des Patienten in eine Heilbehandlung ist somit ohne Aufklärung des Arztes nicht möglich.