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Neu Dokument-ID: 1074630

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.1 Allgemeines

§ 51 ÄrzteG regelt die „Dokumentationspflicht und Auskunftserteilung“. Die Bestimmung gliedert sich in sechs Absätze, die in der Folge dargestellt werden sollen.

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