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Dokument-ID: 1130001
3.1 Allgemeines
Unter der 24-Stunden-Pflege ist in der Regel die häusliche Pflege und Betreuung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen durch Angehörige eines Gesundheitsberufs (in der Regel durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger; kurz „DGKP“ sowie durch Ärztinnen und Ärzte) sowie durch Betreuungskräfte zu verstehen. Es findet sohin in der Regel keine „reine“ 24-Stunden-Pflege durch Angehörige von Gesundheitsberufen statt, sondern vielmehr eine Rundumbetreuung durch geschulte Betreuungskräfte, die durch Angehörige eines Gesundheitsberufs unterstützt werden.