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Dokument-ID: 1121701
6.6 Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise
Ausländische Pflegekräfte werden idR ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Diese muss daher in Österreich anerkannt werden. Im Sprachgebrauch unterscheidet man dabei zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“. Basis für die Anerkennung ist die europäische Richtlinie über Berufsanerkennungsregeln (2005/36/EG). Innerhalb der EU gibt es (nur) für den Beruf der allgemeinen Krankenpflege (nicht aber für andere Gesundheitsberufe) eine einheitliche Ausbildung.