© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1144967

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

17.3.1 Anlasstat

Vorbeugende Maßnahmen dürfen nur verhängt werden, wenn die Gefährlichkeit des Täters bereits in einer begangenen Tat zum Ausdruck gekommen ist.

Als Anlasstat kommt nur eine Straftat in Betracht, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Zudem muss die Tat „unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben“ begangen worden sein.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop