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Dokument-ID: 952583
2.3 Anrufung des Pflegschaftsgerichtes
Auskunftsersuchen gem § 130 AußStrG
Ist eine volljährige Person (trotz Unterstützung gem § 252 Abs 2 ABGB) in Ansehung einer geplanten medizinischen Behandlung nicht entscheidungsfähig, so ist zunächst zu eruieren, ob eine Patientenverfügung vorliegt bzw eine Vorsorgevollmacht oder eine (gewählte, gesetzliche oder gerichtliche) Erwachsenenvertretung besteht.