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Dokument-ID: 1053689
5.1 Anspruchsvoraussetzungen, Pflegestufen und Höhe des Pflegegelds
Anspruchsvoraussetzungen
Pflegegeld gebührt, wenn
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird, vorliegt,
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden besteht,
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich besteht (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden).
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine pauschale Geldleistung, die einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen abgilt.