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Dokument-ID: 1044417
3.3.5 Ansprüche Dritter (OGH 29.11.2017, 7 Ob 105/17t)
Immer wieder kommt es vor, dass von einem dramatischen Schadensgeschehen nicht nur der direkt Verletzte, sondern auch dessen Angehörige betroffen sind. Konkret behandelt dies die Rechtsprechung wiederkehrend unter den Titeln Schockschäden, Fernwirkungsschäden oder Trauerschmerzen.