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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Einleitung

In Gesundheitseinrichtungen wie Kranken- oder Kuranstalten, Alten- oder Pflegeheimen, Sanatorien, Ambulatorien, Entbindungsheimen etc arbeiten Mitarbeiter aus unterschiedlichen Sparten (Ärzte, Pfleger, Therapeuten, Hebammen, Betreuer etc). Diese unterliegen daher auch unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen. So bestehen etwa unterschiedliche Ausbildungsvorschriften. Dies hat etwa wiederum Auswirkungen für etwaige Haftungsfragen. Die Rahmenbedingungen, unter denen eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt werden darf, unterscheiden sich ebenfalls. So haben etwa Ärzte und Krankenpfleger unterschiedliche Befugnisse in Bezug auf die Behandlungen, die sie an Patienten vornehmen dürfen.

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