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Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Arzt und Gutachten

Die ärztliche Gutachtenserstattung ist unmittelbarer Bestandteil des ärztegesetzlichen Berufsbildes und damit Teil der ärztlichen Tätigkeit. Im Fall der Bestellung eines Arztes zum Gerichtssachverständigen kommen neben den ärztlichen bzw ärztegesetzlichen auch besondere verfahrensrechtliche Verpflichtungen hinzu. Unter anderem gebieten die Verfahrensgesetze eine besondere Objektivität, wobei schon jeder bloße Anschein einer Parteilichkeit zu vermeiden ist. Daraus resultieren Informationspflichten gegenüber dem Gericht, wenn sich der mögliche Anschein einer Parteilichkeit ergeben könnte (auch wenn eine solche tatsächlich nicht vorliegt). Der Verstoß gegen diese Verhaltensverpflichtung kann Schadenersatzpflichten nach sich ziehen.

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