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6.3.1 Aufgabenbereich von Pflegeassistenten
Innerhalb der Gruppen der Pflegeassistenten wird zwischen (bloßen) Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten unterschieden. Im Rahmen der Hauskrankenpflege erbringen die Pflegeassistenzberufe schwerpunktmäßig Leistungen in der Grundpflege, Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und pflegerischen Prophylaxe. Erfolgt die Pflegeassistenz unter Aufsicht von diplomiertem Krankenpflegepersonal, werden die Kosten von Krankenversicherungsträgern übernommen. Zuschüsse gewähren Bundesländer und/oder Gemeinden bzw Magistrate. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist je nach Bundesland verschieden.