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Neu Dokument-ID: 1044536

Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.13 Aufklärung über Behandlungskosten (OGH 25.10.2017, 3 Ob 125/17d)

Grundsätzlich war die Rechtsprechung bezüglich der Aufklärung über Kosten bzw Preise bislang davon ausgegangen, dass sich der ärztliche Behandlungsvertrag hinsichtlich der Frage der Entgeltlichkeit nicht von anderen, vergleichbaren Verträgen unterscheidet, sodass zugrunde gelegt wurde, dass den Arzt keine besonderen Aufklärungs- oder Warnpflichten über die Kosten treffen.

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