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Dokument-ID: 1013420
3.5.6 Aufklärung über erhöhtes Infektionsrisiko nach einem „Kreuzstich“ (OGH 20.01.2015, 4 Ob 1/15y)
Gegenstand dieses Falles war die Setzung eines Epiduralkatheters („Kreuzstich“) zur Beschleunigung der Remobilisierung der Kniegelenksbeweglichkeit. Damit sollte eine frühere Beendigung des Spitalsaufenthalts der Patientin erreicht werden.