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Dokument-ID: 1165621
11.1 Begriff der Gefährdung
Begriff der Gefährdung des Kindeswohls • [Fußnote: RIS-Justiz RS0048633.]
Unter dem Begriff der Gefährdung des Kindeswohls ist nicht zwangsläufig ein Missbrauch der elterlichen Befugnisse zu verstehen. Es genügt, dass die elterlichen Pflichten (objektiv) nicht erfüllt oder (subjektiv) gröblich vernachlässigt worden sind oder die Eltern durch ihr Gesamtverhalten das Wohl des Kindes gefährden. Eine Pflichtverletzung kann auch schon darin liegen, dass wichtige Veränderungen eingetreten sind, die Eltern aber diesen Veränderungen nicht durch einvernehmliches Vorgehen Rechnung tragen.