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Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Beschränkungen sonstiger Rechte

Es gibt auch noch andere Einschränkungen, denen Patienten im Alltag einer psychiatrischen Abteilung unterworfen sein können; diese werden „Beschränkungen sonstiger Rechte“ genannt. Unter diese so genannten „sonstige Rechte“ fallen alle die Sphäre des Patienten betreffenden Maßnahmen, die nicht mit seiner Zustimmung getroffen werden, die nicht als bloße Folge der Anhaltung anzusehen sind und die nicht unter die der „weitergehenden Beschränkungen“, „Kontakt zur Außenwelt“ oder das Behandlungsrecht fallen.  • [Fußnote: LG ZRS Wien 3.2.2011, 48 R 27/11f.

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