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Dokument-ID: 1130003
3.3 Betreuung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit
Selbständige Personenbetreuer haben eine aufrechte Gewerbeberechtigung der Personenbetreuung iSd §§ 159 ff GewO 1994 zu führen. Es handelt sich hierbei um ein freies Gewerbe, für welches der Gewerbetreibende eigenberechtigt iSd § 8 GewO sein muss. Überdies dürfen keine Ausschlussgründe iSd § 13 GewO vorliegen.