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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Gültigkeitsvoraussetzungen einer Vorsorgevollmacht

Zweck und Funktion einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Im Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht darf die Entscheidungsfähigkeit nicht eingeschränkt sein. Die Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (zB Angehörige, Freunde, Nachbarn etc).

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