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Dokument-ID: 695549
4.3 Das Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG)
Die Zielsetzung des GQG ist die flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen. Es ist das Anliegen, österreichweit eine systematische Qualitätsarbeit zu implementieren und zu intensivieren, basierend auf den Prinzipien der Patientinnen- und Patientenorientierung, der Transparenz, der Effektivität und Effizienz mit dem Ziel, diese nachhaltig zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren.