© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1139960

Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Datenschutz

Die Exekutive darf Informationen nur im oben genannten Umfang weitergeben (siehe Informationsweitergabe durch die Exekutive). Die Sicherheitsbehörden, denen die Amtshandlungen nach § 9 UbG zuzurechnen sind • [Fußnote: Amtshandlungen im Zuge der Einweisung. sowie die von ihnen informierten Behörden dürfen die Aufzeichnungen über die genannten Amtshandlungen sowie die ärztlichen Bescheinigungen nur in einer Weise speichern, dass sie nicht, auch nicht erleichtert, nach einem auf die psychische Krankheit oder die Unterbringung hindeutenden Merkmal aufgefunden werden können.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop