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Dokument-ID: 1144978
17.4.4 Dauer der Unterbringung
Während die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unbefristet ist und der Entlassungszeitpunkt vom Abbau der spezifischen Gefährlichkeit abhängt, darf die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher maximal 2 Jahre dauern.