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Susanne Schwarzenbacher - Redaktion FORUM Media - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist die konkrete Fähigkeit einer Person, das Unrecht einer Handlung einzusehen und gemäß dieser Einsicht zu handeln.

Durch das Erwachsenenschutzgesetz wurde im § 176 ABGB der Begriff Deliktsfähigkeit eingeführt – anstelle des Begriffes Verschuldensfähigkeit.

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