© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1062558
2 Die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Allgemeine Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähig ist, wer durch sein eigenes Handeln rechtsgeschäftlich Rechte und Pflichten erwerben kann. Rechtsgrundlagen für die allgemeine Geschäftsfähigkeit sind die §§ 865 iVm 170 und 171 ABGB. Daneben bestehen Sonderbestimmungen zu besonderen Formen der Geschäftsfähigkeit, etwa zu Testierfähigkeit und Ehefähigkeit, für Abstammungsangelegenheiten, die Einwilligung in medizinische Behandlungen, die Bestimmung des Familiennamens oder den Abschluss des Adoptionsvertrages.