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Dokument-ID: 1139961
4 Die Rolle der Abteilungsleitung
Arzt und staatliche Behörde
Im Unterbringungsgesetz werden staatliche (hoheitliche) Zwangsbefugnisse geregelt: Freiheitsentzug, Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Diese Zwangsmaßnahmen werden immer unter der Verantwortung des Abteilungsleiters der psychiatrischen Abteilung gesetzt (in der Praxis ordnen die diensthabenden Fachärzte diese Maßnahmen an). Der Abteilungsleiter vollzieht im Rahmen dieser Tätigkeit staatliche Aufgaben und vollzieht hoheitliche Zwangsgewalt. • [Fußnote: Kopetzki, Unterbringungsrecht II, 752.]