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Neu Dokument-ID: 1062650

Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit Minderjähriger

Allgemeines

Die Deliktsfähigkeit (§ 176 ABGB) ist die Fähigkeit, ohne Bezug zu einem Rechtsgeschäft aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden. Sie stellt nach der Geschäftsfähigkeit den zweiten Unterfall der Handlungsfähigkeit dar.

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