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9.2 Einschränkung von Kontakten zur Außenwelt
Die Unterbringung und der damit verbundene Freiheitsentzug führen zu massiven Einschränkungen für die Betroffenen. Die Patienten dürfen die vorgegebenen Areale nicht verlassen, sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit auf die Station, die Abteilung oder das Krankenhaus beschränkt. Sie können ihren üblichen Alltags-, Berufs- und Freizeittätigkeiten nicht nachgehen, umso wichtiger ist es, dass der Kontakt mit der Außenwelt – zu Freunden, Bekannten, Familie, Kollegen – aufrechterhalten bleibt. Dies kann in verschiedenen Formen gewährleistet werden (Besuche, Telefonate etc). Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kontakte mit der Außenwelt aber über ärztliche Anordnung und Begründung beschränkt werden.