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3.3 Einweisung ohne Beiziehung eines Arztes gem § 8 UbG
Die Einweisung unter Beiziehung eines Arztes iSd § 8 UbG stellt den Regelfall dar. • [Fußnote: Ein im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt, ein Polizeiarzt oder ein vom Landeshauptmann ermächtigter Arzt.] Bis zur UbG-Novelle 2022 konnte nur bei Vorliegen von Gefahr in Verzug auf die Beiziehung eines Arztes verzichtet und somit eine betroffene Person ohne Untersuchung und ärztliche Bescheinigung der Voraussetzungen durch den Arzt in die Psychiatrie gebracht werden. Diese Option bleibt bestehen, durch die Novelle wurde die Bestimmung zur Einweisung ohne Arzt iSd § 8 UbG jedoch deutlich ausgebaut.