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Dokument-ID: 952558
2 Einwilligung in medizinische Behandlungen
Zum Einwilligungserfordernis
Als eine zentrale Folge des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten setzt jede ärztliche Heilbehandlung eine rechtsgültige Einwilligung voraus, welche unabhängig von der Frage des Abschlusses eines Behandlungsvertrages zu beurteilen ist. Nur durch die Einwilligung verliert der ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten nach herrschender Rechtsprechung seine grundsätzliche Rechtswidrigkeit (8 Ob 27/17d mwN).