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Neu Dokument-ID: 952558

Claudia Schossleitner - Petra Siegel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Einwilligung in medizinische Behandlungen

Zum Einwilligungserfordernis

Als eine zentrale Folge des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten setzt jede ärztliche Heilbehandlung eine rechtsgültige Einwilligung voraus, welche unabhängig von der Frage des Abschlusses eines Behandlungsvertrages zu beurteilen ist. Nur durch die Einwilligung verliert der ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten nach herrschender Rechtsprechung seine grundsätzliche Rechtswidrigkeit (8 Ob 27/17d mwN).

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