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Dokument-ID: 1108487
1.4.4 Entschädigung gerichtlicher Erwachsenenvertreter iSd § 276 ABGB verfassungskonform
VfGH 6.12.2021, G275/2021 ua
Kurzzusammenfassung
Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Entschädigung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters nach Maßgabe des Einkommens und Vermögens der vertretenen Person nach einer Bestimmung des ABGB; Möglichkeit der gerichtlichen Minderung der Entschädigung sichert die Angemessenheit dieser im Hinblick auf Aufwand, Einkommen und Vermögen und schützt vor Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts der betroffenen Person.