© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1111992

Konrad Stockinger - Magdalena Hartl - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Errichtung der Sterbeverfügung

Nach Durchführung und Bestätigung der ärztlichen Aufklärungen kann eine Sterbeverfügung vor einer dokumentierenden Person, das sind Notar:innen oder rechtskundige Mitarbeiter:innen der Patientenvertretungen, errichtet werden. Es handelt sich dabei um eine einseitige Willenserklärung der sterbewilligen Person, in der der Entschluss, das Leben zu beenden, dokumentiert wird. Es liegt dabei eine höchstpersönliche Willenserklärung vor, für die eine Vertretung nicht zulässig ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop