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Dokument-ID: 952809
5.3.2 Errichtung und Inhalt
Auch eine andere (nicht-verbindliche) Patientenverfügung muss die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllen (höchstpersönlich erklärt, frei von Willensmängeln, möglicher und erlaubter Inhalt – siehe Kapitel „Arten der Patientenverfügung“).