© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1121672
5.3.5 Ersatzansprüche des Trägers der Sozialhilfe
§ 13 BPGG sieht einen partiellen Übergang des Pflegegeldanspruchs auf einen Sozialhilfeträger vor, wenn eine pflegebedürftige Person in einem Pflege-, Wohn-, Alten- oder Erziehungsheim auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung des Trägers stationär gepflegt wird.