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Dokument-ID: 1026093
5.4 Fallprüfungsschema für die Zulässigkeit einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme nach HeimAufG
- Patient befindet sich in einer Einrichtung, die dem HeimAufG unterliegt?
- NEIN – keine Anwendung des HeimAufG
- JA
- Prüfung, ob die geplante Maßnahme überhaupt eine Freiheitsbeschränkung darstellt
- NEIN – keine Anwendung des HeimAufG
- JA
- Prüfung anhand eines ärztlichen Dokuments, ob eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung vorliegt
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA
- Liegt eine rechtswirksame Zustimmung des Betroffenen vor?
- JA – geplante Maßnahme ist zulässig, stellt zwar keine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG dar, ist jedoch dennoch dokumentations- und meldepflichtig
- NEIN
- Liegt aufgrund der psychischen Erkrankung/geistigen Behinderung eine Gefährdung für Leib und Leben des Betroffenen selbst oder anderer Personen vor?
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA
- Ist die Beschränkung für länger als 48 Stunden geplant bzw absehbar?
- NEIN – Einholung eines ärztlichen Dokuments nicht notwendig
- JA – Einholung eines ärztlichen Dokuments unverzüglich veranlassen
- Ist die geplante Maßnahme geeignet und unerlässlich zur Gefahrenabwehr und ist sie verhältnismäßig?
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA
- Bestehen zur geplanten Maßnahme schonendere und damit weniger beschränkende Betreuungsmöglichkeiten?
- JA – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- NEIN
- Liegt die Anordnung einer für die konkret geplante Maßnahme anordnungsbefugten Person vor bzw bin ich selbst anordnungsbefugt?
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA
- Wurde der Betroffene über die geplante Maßnahme aufgeklärt?
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA
- Wurden alle Dokumentationserfordernisse eingehalten?
- NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
- JA – geplante Maßnahme ist zulässig und kann umgesetzt werden
- Wurde der Einrichtungsleiter von der Freiheitsbeschränkung unverzüglich in Kenntnis gesetzt und hat dieser seine Meldepflichten – insbesondere gegenüber der Bewohnervertretung – erfüllt?
- NEIN – durchgeführte Maßnahme ist nicht zulässig, bis alle Meldepflichten erfüllt sind
- JA
- Maßnahme ist zulässig, solange bei regelmäßigen Überprüfungen die Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind bzw bis das Gericht allenfalls deren Unzulässigkeit per Beschluss festgestellt hat.