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Dokument-ID: 896634
4.3 Familienhospizteilzeit
Voraussetzungen
Zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen kann der Arbeitnehmer schriftlich eine Herabsetzung oder auch nur eine Änderung der Lage der Normalarbeitszeit (dh andere Verteilung) für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Im Allgemeinen versteht man unter Sterbebegleitung nur eine Situation, in der sich der betroffene nahe Angehörige in einem lebensbedrohlich schlechten Gesundheitszustand befindet, wobei dieser sowohl krankheits-, unfall- als auch altersbedingt sein kann. Ob Pflegebedarf besteht, ist nicht relevant.