© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1139950
1.3 Geltungsbereich des UbG und Begriffsdefinitionen
Geltungsbereich
Das Unterbringungsgesetz gilt nur für in Österreich befindliche Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es ist dann anzuwenden, wenn jemand entweder in einem geschlossenen Bereich untergebracht ist oder in einem offenen Bereich Beschränkungen der Bewegungsfreiheit unterworfen ist.