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Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Geltungsbereich des UbG und Begriffsdefinitionen

Geltungsbereich

Das Unterbringungsgesetz gilt nur für in Österreich befindliche Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es ist dann anzuwenden, wenn jemand entweder in einem geschlossenen Bereich untergebracht ist oder in einem offenen Bereich Beschränkungen der Bewegungsfreiheit unterworfen ist.

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