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Neu Dokument-ID: 1081769

Uwe Niernberger - Angelika Kleewein - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Eignung zur Vertretung (§ 243 ABGB)

Grundsatz

Grundsätzlich kommt jeder als Vorsorgebevollmächtigter und Erwachsenenvertreter infrage.

Keine Eignung zum Vertreter

Ausgeschlossen davon sind nach § 243 ABGB Personen, die

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