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Dokument-ID: 645121
7.4.1 Gewährleistung
Bei Mängeln der Leistungen des Heimträgers mindert sich gem § 27f KSchG das Entgelt entsprechend der Dauer und der Schwere des Mangels. Der Preisminderungsanspruch ist verschuldensunabhängig und steht dem Heimbewohner ex lege zu. § 932 ABGB, wonach der Verbesserung der Vorzug zu geben ist, ist nicht anzuwenden. • [Fußnote: Hammerl in Kosesnik-Wehrle, Konsumentenschutzgesetz, 4. Aufl, § 27f Rz 1.]