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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Höhe und Anrechnung

Anspruchshöhe

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes wird in § 5 BPGG festgelegt (für 2022: EUR 165,40 bis EUR 1.776,50 [siehe BGBl II 590/2021]).

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