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1.7 Judikatur – 2019
Familienmitgliedern ist nicht immer der Vorzug zu geben
OGH 30.01.2019, 7 Ob 6/19m
In dieser Entscheidung des OGH wollte sich die Mutter der betroffenen Person statt einem Rechtsanwalt als Erwachsenenvertreterin bestellen lassen, denn im Sinne des Wohles des jeweiligen Vertretenen kann auch eine nahestehende Person dafür ausgewählt werden. Solche Fragen sind jedoch regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, insbesondere den Bedürfnissen der betroffenen Person sowie der Art der zu erledigenden Angelegenheiten. Der Oberste Gerichtshof folgte hier aber den Einschätzungen der Vorinstanzen, dass die Bestellung der Mutter demnach zu einer weiteren negativen Familiendynamik und einer damit einhergehenden zunehmenden Destabilisierung des schizophrenen Krankheitsbildes der Person führen würde; damit wurde die eigene Mutter als ungeeignet für diese Aufgabe angesehen.