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1.6 Judikatur – 2020
Bekommt der Erwachsenenvertreter einen Dolmetscher?
OGH 22.01.2020, 3 Ob 242/19p
Die hier betroffene Person war ein syrischer Flüchtling, der aufgrund seiner geistigen Defizite bei vielen Angelegenheiten einen Dolmetscher benötigte und für den bereits ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt war. Der Freund des Betroffenen wollte nicht mehr übersetzen, weshalb auf Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen für die Treffen mit dem Vertretenen die Beiziehung eines Dolmetschers beantragt wurde. All diese Anspruchsgrundlagen erachtete der OGH jedoch als nicht einschlägig, da diese vordergründig den Zugang zum gerichtlichen Rechtsverfahren gewähren sollten. Es handle sich lediglich um eine außergerichtliche Kostenfrage, weshalb sich der Erwachsenenvertreter selbst für die nächsten Treffen darum bemühen müsse.