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1.3 Judikatur – 2023
Überprüfung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung (einer Scheidungsfolgenvereinbarung) nach dem Tod der Betroffenen?
OGH 25.01.2023, 7 Ob 201/22t
Nach dem Tod der Betroffenen ist eine Genehmigung eines von ihr oder in ihrem Namen von ihrem gesetzlichen Vertreter geschlossenen Rechtsgeschäfts nicht mehr möglich. Eine dann dennoch erfolgte gerichtliche Genehmigung wäre – ebenso wie die Versagung einer Genehmigung – wirkungslos, sodass auch die Überprüfung einer davor erteilten Genehmigung im Rechtsmittelverfahren in diesem Stadium nicht mehr infrage kommt. Vielmehr ist es allein Sache der Verlassenschaft nach der Betroffenen bzw der Erben, ob sie den vom Erwachsenenbeistand geschlossenen Vertrag gegen sich gelten lassen wollen.