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Dokument-ID: 1044559
3.10.3 Kausalität einer unterlassenen Sicherungsaufklärung (OGH 27.09.2017, 7 Ob 88/17t)
Ein Schaden kann nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen (zB einer gebotenen Sicherungsaufklärung) verursacht werden. Unterbleibt eine – falls nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft gebotene – Sicherungsaufklärung und kommt es zu einem Schadenseintritt, so richtet sich die schadenersatzrechtliche Beurteilung nach den Regeln für den Fall des Eintritts einer Schädigung durch Unterlassen.